Lichtwerk Mietprodukte – Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie (Deutsche Version)
Zuletzt aktualisiert: Juli 2025 (Konform mit den Anforderungen des Google Merchant Center und deutschem Recht, einschließlich BGB §§ 535–574, UWG.)
Mietdauer und Preise
Standard-Mietdauer: Unsere Standard-Mietdauer für Veranstaltungstechnik beträgt drei Tage zum Preis von einem Miettag. Das heißt, Sie können die Ausrüstung typischerweise einen Tag vor Ihrer Veranstaltung abholen und am Tag danach zurückbringen, werden aber nur für einen Tag berechnet. (Beispiel: Wochenendmiete von Freitag bis Montag wird wie ein einzelner Miettag abgerechnet.) Wenn Sie eine längere Mietdauer oder eine individuelle Zeitspanne benötigen, kontaktieren Sie uns bitte für eine maßgeschneiderte Vereinbarung. Eine frühere Rückgabe ist möglich, aber es erfolgt keine Rückerstattung oder Preisreduzierung für ungenutzte Miettage (Mietentgelte werden für den vereinbarten Zeitraum berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung) (ludwigkamera.de).
Beginn und Ende der Mietzeit: Die Mietzeit beginnt, wenn die Ausrüstung unser Lager verlässt oder Ihnen geliefert wird, und sie endet, wenn sie zu dem vereinbarten Datum und Zeitpunkt in unserem Lager zurückgegeben wird (lichtwerk.com). Angefangene Tage gelten als volle Tage. Abholung und Rückgabe der Ausrüstung müssen während unserer Geschäftszeiten (Montag–Freitag, 10:00–18:00 Uhr) erfolgen (lichtwerk.com), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn Sie die Ausrüstung nicht wie geplant abholen, zählt dies trotzdem als Mietzeit und kann als Last-Minute-Stornierung behandelt werden (siehe Abschnitt Stornierungen).
Zustand der Mietsachen
Zustand bei Übergabe: Lichtwerk garantiert, dass alle Mietgegenstände zu Mietbeginn in einwandfreiem, funktionsfähigem Zustand und für den vorgesehenen Gebrauch geeignet sind, in Übereinstimmung mit § 535 BGB (buergerliches-gesetzbuch.info). Wir überprüfen und warten alle Geräte vor der Übergabe sorgfältig. Bei Abholung oder Lieferung müssen Sie (der Mieter) die Gegenstände unverzüglich auf Vollständigkeit und etwaige Mängel prüfen (lichtwerk.com). Falls etwas fehlt oder nicht wie erwartet funktioniert, müssen Sie uns unverzüglich benachrichtigen (lichtwerk.com). Diese sofortige Prüfung und Meldung ist entscheidend: Wenn Sie einen offensichtlichen Mangel oder ein fehlendes Teil bei der Abholung nicht anzeigen, geht das Gesetz davon aus, dass die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand empfangen wurde (lichtwerk.com). Versteckte Mängel, die anfangs nicht erkennbar waren, sind sofort bei Entdeckung zu melden. Wir werden den defekten Gegenstand dann so schnell wie möglich reparieren oder austauschen. Falls wir nicht innerhalb angemessener Zeit Abhilfe schaffen können, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Mietminderung oder Erstattung für diesen Gegenstand, oder Sie können den betroffenen Teil Ihrer Bestellung stornieren (vgl. §§ 536, 543 BGB) (lichtwerk.com).
Ordnungsgemäße Verwendung: Sobald die Ausrüstung in Ihrem Besitz ist, darf sie nur bestimmungsgemäß und von qualifiziertem Personal verwendet werden. Sie sind dafür verantwortlich, alle Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften (z.B. VDE-, UVV-Regeln) und alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei der Nutzung einzuhalten (lichtwerk.com). Sie sind außerdem dafür verantwortlich, auf eigene Kosten alle behördlichen Genehmigungen oder Lizenzen einzuholen, die für die Verwendung der Ausrüstung bei Ihrer Veranstaltung erforderlich sein könnten (z.B. Lärmgenehmigungen) (lichtwerk.com). Die Ausrüstung darf ohne unsere schriftliche Zustimmung weder untervermietet noch an Dritte weiterverliehen werden. Sie bleibt zu jeder Zeit Eigentum von Lichtwerk.
Zustand bei Rückgabe: Der Mieter ist verpflichtet, alle Gegenstände fristgerecht (siehe Abschnitt Verspätete Rückgabe) in gereinigtem, ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand und in derselben Konfiguration zurückzugeben, wie sie überlassen wurden (inklusive allem Zubehör, Kabel, Koffer, Handbücher etc.) (ludwigkamera.de). Alle Gegenstände sollten – wie übernommen – ordentlich aufgewickelt, verpackt oder in Cases verstaut zurückgegeben werden. Üblicher, leichter Verschleiß durch schonende Nutzung wird erwartet, aber übermäßige Verschmutzung, starker Verschleiß oder offensichtliche Beschädigungen werden begutachtet. Wir behalten uns das Recht vor, die Ausrüstung bei Rückgabe vollständig zu überprüfen und zu testen – beachten Sie, dass unsere Entgegennahme der zurückgegebenen Artikel am Tresen nicht als endgültige Bestätigung ihres Zustands gilt (ludwigkamera.de). Sollten bei unserer eingehenden Rücknahmeprüfung Probleme festgestellt werden, benachrichtigen wir Sie so bald wie möglich.
Verspätete Rückgabe
Die rechtzeitige Rückgabe der Mietartikel ist essenziell. Sie müssen die gemieteten Gegenstände zum vereinbarten Rückgabedatum und -zeitpunkt zurückbringen. Wenn Ihnen bewusst wird, dass Sie die Rückgabefrist nicht einhalten können, informieren Sie uns umgehend schriftlich (z.B. per E-Mail) (lichtwerk.com). Gegebenenfalls können wir eine Verlängerung genehmigen (siehe Abschnitt Verlängerung der Mietdauer); andernfalls führt eine nicht genehmigte verspätete Rückgabe zu zusätzlichen Gebühren.
Verspätungsgebühren: Wenn Sie die Ausrüstung ohne vorherige Zustimmung verspätet zurückgeben, berechnen wir eine Verspätungsgebühr in Höhe des vollen Tagesmiettarifs für jeden Kalendertag (bzw. angefangenen Tag) über den Fälligkeitstermin hinaus (lichtwerk.com). Diese tägliche Verspätungsgebühr wird auf Basis Ihres ursprünglichen Miettarifs berechnet. Beispiel: Ihre Gesamtmiete betrug 300 € für 3 Tage (entspricht 100 €/Tag); jeder zusätzliche verspätete Tag würde demnach 100 € kosten. Diese Gebühr entspricht § 546a Abs. 1 BGB, der es dem Vermieter erlaubt, den vereinbarten Mietzins für die Dauer der Vorenthaltung zu verlangen (buzer.de). Wichtig: Diese Verspätungsgebühren fallen kumulativ an – jeder weitere (angefangene) Tag nach der Frist wird berechnet.
Weitergehender Schadenersatz bei verspäteter Rückgabe: Verursacht die verspätete Rückgabe uns einen weiteren Schaden, behalten wir uns das Recht vor, einen Ausgleich über die tägliche Verspätungsgebühr hinaus zu verlangen (buzer.de). Wenn Ihre Verspätung uns z.B. dazu führt, eine Lieferung an einen anderen Kunden zu verpassen oder wir Ersatz-Equipment von anderswo zu höheren Kosten anmieten müssen, haften Sie möglicherweise für diese zusätzlichen Aufwände (ludwigkamera.de). Dies ist durch § 546a Abs. 2 BGB gestützt, der unser Recht,weitergehenden Schadenersatz wegen der verspäteten Rückgabe zu fordern, ausdrücklich unberührt lässt (buzer.de). Wir werden derartige Kosten dokumentieren und Ihnen melden. Sollte ein Mieter wiederholt gemietete Geräte nicht zurückgeben, kann dies als Unterschlagung oder unbefugter Gebrauch gewertet werden. Wir behalten uns das Recht vor, in solchen Fällen Strafverfolgungsbehörden einzuschalten und den vollen Wiederbeschaffungswert zu berechnen, falls die Ausrüstung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückgegeben wird. Nach einem bestimmten Zeitraum des Ausbleibens der Rückgabe (in der Regel 7 Tage, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart) können wir die Ausrüstung als verloren betrachten und den Vorfall als Verlust/Diebstahl behandeln (siehe Abschnitt Beschädigung oder Verlust).
Beschädigung oder Verlust der Mietsachen
Mit Anmietung übernehmen Sie als Mieter die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Ausrüstung vom Moment der Übergabe bis zur Rückgabe. Dies bedeutet, dass Sie für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte haften, selbst wenn diese durch Dritte oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht wurden (es sei denn, es liegt ein Verschulden unsererseits oder ein bereits vorhandener Mangel vor). Juristisch gesprochen: Von der Abholung bis zur Rückgabe tragen Sie das sogenannte “Gefahrübergang”-Risiko (Zufallshaftung für Untergang oder Verschlechterung der Mietsache nach § 537 BGB analog, allgemeine mietrechtliche Haftungsgrundsätze) (ludwigkamera.de).
Sorgfaltspflichten des Mieters: Die Ausrüstung ist schonend und sachgerecht zu behandeln. Schützen Sie sie vor Regen, extremen Temperaturen, Staub, Sand, übermäßiger Krafteinwirkung oder jeglicher unsachgemäßer Nutzung. Verwenden Sie die mitgelieferten Transportkoffer und sichern Sie die Gegenstände während des Transports, um Stöße oder Stürze zu vermeiden. Sie haften in vollem Umfang für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, unzureichende Sicherung oder Fahrlässigkeit entstehen – dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit Ihrerseits oder seitens Ihrer Beauftragten (ludwigkamera.de). Hinweis: Wenn wir Ihnen für technisch komplexe Geräte unser Fachpersonal zur Bedienung angeboten und empfohlen haben und Sie darauf verzichten und die Geräte selbst bedienen, übernehmen Sie die Verantwortung für etwaige Bedienfehler (lichtwerk.com).
Im Schadensfall: Wenn irgendein Mietgegenstand während Ihrer Mietzeit beschädigt wird, eine Fehlfunktion aufweist oder in einen Zwischenfall verwickelt ist, müssen Sie uns unverzüglich informieren (spätestens innerhalb von 48 Stunden) (ludwigkamera.de). Im Falle eines Diebstahls oder einer Sachbeschädigung durch Dritte müssen Sie außerdem eine polizeiliche Anzeige erstatten und uns eine Kopie davon zukommen lassen (ludwigkamera.de). Versuchen Sie keinesfalls, die Ausrüstung selbst oder durch Dritte ohne unsere Zustimmung zu reparieren – unautorisierte Reparaturversuche führen dazu, dass Sie für eine etwaige Verschlimmerung des Schadens haften (ludwigkamera.de). Wir übernehmen die Organisation aller notwendigen Reparaturen.
Haftung für Schäden: Wenn zurückgegebene Artikel über den normalen Verschleiß hinaus beschädigt sind oder Teile fehlen, sind Sie verpflichtet, Lichtwerk den Reparatur- oder Wiederbeschaffungsaufwand zu ersetzen. Im Einzelnen:
- Reparaturfähiger Schaden: Sie haften für die tatsächlichen Reparaturkosten sowie alle damit verbundenen Aufwendungen (z.B. Ersatzteile, Arbeitszeit) und außerdem für einen Nutzungsausfall in Form einer Ausfallentschädigung für die Reparaturdauer (entsprechend der üblichen Mietgebühr pro Tag, den das Gerät wegen Reparatur nicht vermietet werden kann) (ludwigkamera.de). Ist eine Reparatur zwar möglich, führt aber zu einer Wertminderung des Geräts (z.B. optischer Mangel oder teilweise Funktionsverlust), kann Ihnen zusätzlich ein Ausgleich für den Minderwert berechnet werden.
- Totalschaden oder Diebstahl: Ist ein Gegenstand verloren, gestohlen oder wirtschaftlich nicht mehr reparierbar (Totalschaden), haften Sie für die vollen Wiederbeschaffungskosten – d.h. den aktuellen Marktpreis eines gleichwertigen neuen Artikels (Wiederbeschaffungswert) (ludwigkamera.de). Sobald dieser Betrag beglichen und alle ggf. notwendigen Formalitäten (z.B. Diebstahlsanzeige) erledigt sind, kann das Eigentum an dem beschädigten Gegenstand (falls er wieder aufgefunden wird) nach unserem Ermessen auf Sie übergehen.
- Fehlendes Zubehör oder geringfügiger Verlust: Für fehlende Komponenten (Kabel, Adapter, Leuchtmittel, Koffer usw.) berechnen wir Ihnen die jeweiligen Ersatzbeschaffungskosten dieser Teile. Bei Verbrauchsmaterialien, die wir mitgeliefert haben (z.B. Gaffa-Tape, Flüssigkeiten), erwarten wir, dass ungenutzte Reste zurückgegeben werden; anderenfalls stellen wir den verbrauchten bzw. fehlenden Anteil in Rechnung, sofern diese Artikel nicht ausdrücklich als Verbrauchskauf an Sie übergegangen waren.
Wir stellen Ihnen einen detaillierten Bericht über festgestellte Schäden oder Verluste und die entsprechenden Kosten zur Verfügung. Wir bemühen uns um Fairness: Ist der Schaden geringfügig, berechnen wir nur die tatsächlichen Kosten; lässt sich ein Artikel von uns leicht reinigen oder wiederherstellen, stellen wir Ihnen eventuell nur eine geringe Reinigungsgebühr in Rechnung – oder auch gar nichts. Bitte beachten Sie: Die Haftung des Mieters für Schäden oder Verlust ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und unserem Vertrag. Nach §§ 280, 281 BGB können wir Schadenersatz wegen Vertragsverletzung verlangen (z.B. wenn Sie die Sache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben). Diese Haftung kann sich bis zum vollen Neuwert des Gegenstands erstrecken (ludwigkamera.de). Durch die Anmietung erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.
Versicherung: Wir empfehlen unseren Mietkunden dringend, eine geeignete Versicherung für das gemietete Equipment abzuschließen (zur Deckung von Schäden, Verlust, Diebstahl und Haftpflicht). Geschäftskunden verfügen häufig über eine Veranstaltungs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die gemietete Geräte mit abdeckt – bitte prüfen Sie Ihre Police. Als Mieter sind Sie gemäß unseren Bedingungen verpflichtet, ein ausreichendes Versicherungspaket für die Risiken der gemieteten Ausrüstung zu haben (lichtwerk.com). Für hochwertige Mieten können wir einen Nachweis der Versicherungsdeckung verlangen (lichtwerk.com). Sofern Sie selbst keine Versicherung haben, können wir auf Anfrage über unsere Versicherer für die Mietdauer Versicherungsschutz vermitteln (gegen separaten Aufpreis, Angebot erfolgt im Einzelfall) (lichtwerk.com). Eine solche Versicherung deckt in der Regel viele Schadensfälle ab – ausgenommen grobe Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung. In jedem Fall kann eine Haftung bei vorsätzlicher Beschädigung oder grober Fahrlässigkeit nicht abbedungen werden; in solchen Fällen bleiben Sie verantwortlich. Bitte gehen Sie daher sorgfältig mit dem Equipment um und vermeiden Sie Situationen, die es unnötigen Risiken aussetzen.
Verlängerung der Mietdauer
Wir verstehen, dass Sie die Ausrüstung möglicherweise länger benötigen als ursprünglich geplant. Eine Verlängerung der Mietzeit ist in der Regel möglich, sofern die Ausrüstung nicht bereits für jemand anderen reserviert ist und wenn Sie eine Verlängerung rechtzeitig anfragen. Stellen Sie eine Verlängerungsanfrage so früh wie möglich (nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Rückgabetermin). Wir bestätigen Ihnen dann, ob eine Verlängerung möglich ist, und informieren Sie über eventuelle zusätzliche Kosten. Eine Vereinbarung über die Verlängerung (neues Rückgabedatum/-zeit und ggf. zusätzliche Mietgebühren) sollte aus Gründen der Klarheit schriftlich festgehalten werden (z.B. per E-Mail-Bestätigung oder in einem neuen Vertrag).
Ist eine Verlängerung genehmigt und akzeptieren Sie die anfallenden Zusatzkosten, wird Ihre Mietdauer ohne Strafgebühr entsprechend angepasst – im Grunde handelt es sich dann um eine Vertragsänderung/Verlängerung des ursprünglichen Mietvertrags. Wir berechnen die zusätzlichen Tage entweder zum gleichen Tagespreis oder zu einem im Voraus vereinbarten Tarif (bei längeren Mietzeiträumen gewähren wir in einigen Fällen einen günstigeren Tagespreis; wir teilen Ihnen dies mit).
Wird eine Verlängerung nicht genehmigt (etwa weil die Artikel für einen anderen Kunden benötigt werden oder zur Wartung eingeplant sind), müssen Sie die Ausrüstung zum ursprünglich vereinbarten Termin zurückgeben. Tun Sie das nicht, wird dies als verspätete Rückgabe behandelt (siehe oben), mit den entsprechenden Gebühren und Haftungsfolgen.
Stornierungen und vorzeitige Beendigung
Uns ist bewusst, dass sich Pläne ändern können. In diesem Abschnitt geht es um Ihr Recht, einen Mietvertrag vor Mietbeginn zu stornieren, sowie um eine Beendigung des Mietverhältnisses während der Mietzeit.
Stornierung durch den Kunden (vor Mietbeginn): Sie können Ihren Mietvertrag vor dem vereinbarten Abhol-/Lieferdatum stornieren; je nach Zeitpunkt der Stornierung wird jedoch eine Stornogebühr (Abstandszahlung) fällig. Die folgende Staffelung (analog § 6 unserer AGB und branchenüblich) gilt für Stornierungen durch den Mieter:
- 30+ Tage vor Mietbeginn: 20 % des vereinbarten Mietpreises werden als Gebühr berechnet (wir erstatten 80 % eventueller Vorauszahlungen) (lichtwerk.com).
- 10–29 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises werden berechnet (wir erstatten 50 % Ihrer Vorauszahlung) (lichtwerk.com).
- 3–9 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises werden berechnet (wir erstatten 20 % der Vorauszahlung) (lichtwerk.com).
- Innerhalb von 3 Tagen vor Mietbeginn (0–2 Tage vorher) oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises sind zu zahlen (keine Erstattung). Mit anderen Worten: Bei sehr kurzfristigen Stornierungen (weniger als ca. 72 Stunden vor Mietbeginn) bleibt die Pflicht zur vollen Mietzinszahlung bestehen, da es uns in der Regel nicht möglich ist, das Equipment so kurzfristig anderweitig zu vermieten (ludwigkamera.de).
Diese Stornogebühren stellen eine angemessene Pauschale für unsere Aufwendungen und entgangenen Mietgelegenheiten dar. Sie haben jedoch das Recht nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, und entsprechend eine geringere Zahlung zu leisten. Das deutsche Recht (§§ 309 Nr. 5, 638 BGB analog) erlaubt Ihnen nachzuweisen, dass entweder gar kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist – in diesem Fall würden wir die Gebühr entsprechend herabsetzen oder ganz darauf verzichten (lichtwerk.com). Beispielsweise werden wir, falls es uns gelingt, dasselbe Equipment für den betreffenden Zeitraum doch noch an jemand anderen zu vermieten, Ihnen nur die Differenz oder geringe Verwaltungsaufwände berechnen. Sollten Sie eine Anzahlung oder den Mietpreis im Voraus gezahlt haben und stornieren, ziehen wir die anfallende Stornogebühr von dem vorausgezahlten Betrag ab und erstatten Ihnen den Restbetrag umgehend zurück (siehe unten Rückzahlungen und Erstattungen hinsichtlich der Rückzahlungsweise).
Stornierung durch Lichtwerk: Sollte Lichtwerk Ihren Auftrag stornieren müssen (z.B. weil die Ausrüstung durch einen Defekt oder einen Notfall unsererseits unverschuldet unbereitbar wird), informieren wir Sie umgehend und erstatten Ihnen sämtliche bereits geleisteten Zahlungen vollständig. Wir sind Ihnen nach Möglichkeit auch behilflich, Ersatzgerät oder eine alternative Lösung zu finden. Eine Stornierung oder Leistungsverweigerung durch Lichtwerk erfolgt nur aus wichtigem Grund (z.B. erhebliche Vertragsverstöße des Kunden, oder wenn die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt unmöglich ist – siehe Höhere Gewalt). In solchen Fällen wird keine Stornogebühr zu Ihren Lasten erhoben. (Wenn der Grund der Stornierung allerdings in einem Fehlverhalten Ihrerseits liegt – z.B. Zahlungsverzug oder Sicherheitsbedenken – behalten wir uns vor, unsere gesetzlichen oder vertraglichen Rechte geltend zu machen, um eventuell entstandene Kosten ersetzt zu bekommen; eine Stornogebühr von unserer Seite fällt aber auch dann nicht an.)
Kündigung während der Mietzeit (vorzeitige Rückgabe): Nach Beginn der Mietzeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Mieter für die vereinbarte Laufzeit grundsätzlich ausgeschlossen. Entscheiden Sie sich, Geräte vorzeitig zurückzugeben oder nicht zu nutzen, liegt das in Ihrer Verantwortung und berechtigt nicht zur Erstattung ungenutzter Tage, da der Mietvertrag für eine feste Dauer geschlossen wurde (siehe Mietdauer oben). Ausnahme: Weist ein Gerät einen erheblichen Mangel auf, den Sie nicht zu vertreten haben und der seine vertraglich vorgesehene Verwendung unmöglich macht, könnten Sie berechtigt sein, den Mietvertrag für diesen Artikel außerordentlich zu kündigen und für die Restmietdauer für diesen Artikel eine Erstattung zu verlangen (vgl. §§ 543, 536 BGB – fristlose Kündigung aus wichtigem Grund und Mietminderung) (lichtwerk.com). In der Praxis werden wir in so einem Fall im Sinne des Kunden handeln – typischerweise durch schnellen Austausch des defekten Geräts oder, falls ein Austausch unmöglich ist, durch Erstattung der Mietgebühr für den betreffenden Artikel während der Ausfallzeit.
Außerordentliche Kündigung: Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (§ 543 BGB). Wichtige Gründe liegen z.B. vor, wenn der Mieter erheblich gegen Vertragspflichten verstößt (etwa die Ausrüstung missbräuchlich verwendet, gefährdet oder trotz Mahnung nicht zahlt) (lichtwerk.com), oder wenn Lichtwerk einen kritischen Mangel an der Mietsache nicht innerhalb angemessener Frist behebt. In solchen Fällen gelten die gesetzlichen Rechte nach §§ 543, 542 BGB. Kündigen wir den Vertrag aus einem von Ihnen zu vertretenden wichtigen Grund (z.B. Sie beschädigen die Geräte absichtlich erheblich oder setzen sie bewusst einem hohen Risiko aus, oder Sie befinden sich trotz Mahnungen in Zahlungsverzug), sind Sie verpflichtet, die Ausrüstung umgehend herauszugeben; Sie bleiben u.U. dennoch zur Zahlung des vollen Mietpreises sowie zum Ersatz evtl. Schäden verpflichtet. Kündigen Sie den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den wir zu vertreten haben, nehmen wir die Ausrüstung zurück und erstatten Ihnen den auf die restliche Mietzeit entfallenden Mietpreis gemäß § 547 BGB (Rückgewähr vorausbezahlter Miete für die nicht genutzte Zeit) (buergerliches-gesetzbuch.info).
Kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei fest gebuchten Mietzeiträumen: Hinweis für Verbraucher: Wenn Sie als Verbraucher Ausrüstung im Fernabsatz (online oder telefonisch) mieten, beachten Sie bitte, dass das gewöhnliche 14-tägige Widerrufsrecht bei Online-Käufen nicht für Mietverträge gilt, die an bestimmte Termine oder Zeiträume gebunden sind. Diese Ausnahme ergibt sich aus § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, da Vermietungen von Event-Equipment zu fest vereinbarten Terminen als Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen für einen spezifischen Zeitraum gelten. Einfach ausgedrückt: Sobald Sie Ausrüstung für bestimmte Termine reservieren, können Sie den Vertrag nicht nachträglich widerrufen, nur weil Sie es sich anders überlegen – es gilt stattdessen unsere obige Stornierungsregelung. (Sollte Ihre Miete nicht termingebunden oder auf unbestimmte Zeit sein, könnten andere Regeln greifen; typischerweise sind unsere Vermietungen jedoch an feste Daten gebunden.) Wir informieren Sie hierüber, um Transparenz zu schaffen und den Vorgaben des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Verbraucherschutzes zu entsprechen.
Kautionen und Zahlungsbedingungen
Mietgebühren: Die Mietpreise werden üblicherweise gemäß unserer aktuellen Preisliste oder Ihrem individuellen Angebot berechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro und ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Mietgebühr ist im Voraus fällig – spätestens bei Mietbeginn – sofern wir nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart haben (lichtwerk.com). Wir akzeptieren Zahlungen per Überweisung oder in bar (Kreditkartenzahlungen werden nicht akzeptiert), gemäß der im Buchungsprozess vereinbarten Zahlungsart. Geschäfts–/Stammkunden mit entsprechender Bonität können nach individueller Absprache auch auf Rechnung nach Rückgabe zahlen (Zahlungsziel).
Kaution: Lichtwerk kann für gemietete Geräte eine rückzahlbare Kaution verlangen, insbesondere bei Neukunden oder Privatkunden. Die Höhe der Kaution bemisst sich am Gesamtwert und Risiko der gemieteten Gegenstände (sie kann von einem kleinen Bruchteil des Mietwerts bis hin zum vollen Wiederbeschaffungswert der Ausrüstung reichen) (ludwigkamera.de). Wir teilen Ihnen die erforderliche Kautionshöhe vor Abschluss der Reservierung mit. Bei bekannten Bestandskunden mit positiver Historie kann nach unserem Ermessen auf eine Kaution verzichtet oder eine reduzierte Kaution vereinbart werden.
Kautionszahlung: Kautionen sind in der Regel bis spätestens zur Geräteübergabe zu leisten. Bei neuen/privaten Kunden erheben wir die Kaution meist in bar bei Abholung oder verlangen vorab eine Überweisung, die vor der Abholung gutgeschrieben sein muss. In einigen Fällen akzeptieren wir auch eine Bankbürgschaft anstelle einer Barkaution – bitte sprechen Sie uns gegebenenfalls darauf an. Wir behalten uns außerdem vor, bei neuen/privaten Kunden neben der Kaution auch die Mietgebühr selbst vorab oder bei Abholung zu verlangen (d.h. Vorkasse inkl. Kaution) (lichtwerk.com). Etablierten Geschäftskunden kann gestattet werden, lediglich die Kaution bei Abholung zu hinterlegen und die Mietgebühr nach Rückgabe auf Rechnung zu zahlen.
Verwendung der Kaution: Die Kaution wird von Lichtwerk einbehalten als Sicherheit für alle Verpflichtungen oder mögliche Verluste aus dem Mietverhältnis – darunter fallen z.B. fehlende oder beschädigte Ausrüstung, Verspätungsgebühren, zusätzliche Miettage oder offene Mietzahlungen. Die Kaution wird nicht automatisch mit der Mietgebühr verrechnet, es sei denn, dies wird mit Ihnen so vereinbart. Haben Sie die Mietgebühr nicht vorab bezahlt, können wir die Kaution bei Rückgabe zur Begleichung Ihrer Schlussrechnung verwenden (Aufrechnung mit Kautionsrückzahlung). Beispiel: Sie hinterlegen 500 € Kaution und die Mietgebühr betrug 200 €. Dann könnten wir bei Rückgabe die 200 € Mietgebühr einbehalten und Ihnen 300 € zurückerstatten. Haben Sie die Mietgebühr bereits separat im Voraus bezahlt, bleibt die Kaution unberührt und wird vollständig zurückgezahlt (vorausgesetzt, es liegen keine Probleme vor).
Rückzahlung der Kaution: Vorausgesetzt, die Ausrüstung wird fristgerecht und im ordnungsgemäßen Zustand zurückgebracht und es stehen keine offenen Forderungen im Raum, erstatten wir Ihre Kaution umgehend zurück. Barkautionen geben wir in der Regel sofort bei Rückgabe in voller Höhe an Sie zurück (nach einer kurzen Überprüfung der Geräte). Bei überwiesenen Kautionen oder sehr hohen Barkautionen, bei denen eine sofortige Bar-Rückgabe unpraktisch ist, überweisen wir Ihnen den Betrag innerhalb von 5 Werktagen zurück. Sollten Abzüge vorgenommen werden müssen (für Schäden, Verspätungsgebühren, fehlende Teile etc.), informieren wir Sie darüber und erstatten Ihnen den Restbetrag zusammen mit einer Rechnung/Abrechnung, in der die Abzüge aufgelistet sind. In manchen Fällen, in denen sowohl die Mietgebühr als auch die Kaution vorab per Überweisung gezahlt wurden, können wir die Kaution mit der Mietrechnung verrechnen (die Mietgebühr daraus begleichen) und dann den verbleibenden Restbetrag per Überweisung zurückzahlen (buergerliches-gesetzbuch.info). Unser Ziel ist Transparenz – Sie erhalten eine Abrechnung, aus der hervorgeht, ob und wofür die Kaution ganz oder teilweise verwendet wurde.
Wir zahlen keine Zinsen auf hinterlegte Kautionen (analog § 551 BGB für Mietkautionen, obwohl sich diese Vorschrift formal auf Wohnraummiete bezieht – wir halten uns freiwillig daran). Kautionen dienen ausschließlich der Sicherheit und stellen keinen Umsatz für uns dar; sie werden treuhänderisch verwaltet und nach Erfüllung der Vertragspflichten zurückgegeben.
Höhere Gewalt (unvorhersehbare Ereignisse)
Höhere Gewalt: Im Falle von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen können bestimmte Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anmietung von Gegenständen oder Technik von Lichtwerk ausgesetzt werden. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen, z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Epidemien/Pandemien, behördliche Anordnungen oder Verbote (z.B. ein plötzliches COVID-19-Lockdown, das Veranstaltungen untersagt), Krieg, Terror, Streiks oder andere gravierende Störungen, die unvorhersehbar waren und die Erfüllung des Vertrags wie geplant verhindern (ludwigkamera.de). Sollte ein solches Ereignis die Durchführung der Vermietung unmöglich oder unzulässig machen (etwa wenn Behörden die Veranstaltung, für die das Equipment gemietet wurde, untersagen, oder wenn unser Lager infolge einer Katastrophe unzugänglich ist), haben sowohl Lichtwerk als auch Sie als Kunde das Recht, ohne Haftung vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. Im Falle einer Vertragsaufhebung aufgrund höherer Gewalt trägt jede Partei ihre eigenen bereits entstandenen Kosten, und keine Partei kann Schadenersatz oder Vertragsstrafen von der anderen verlangen, solange die Nichterfüllung direkt auf die höhere Gewalt zurückzuführen ist (vgl. § 275 BGB zur Leistungsbefreiung bei Unmöglichkeit und die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB).
Vorgehensweise in einem solchen Fall:
- Falls Lichtwerk betroffen ist: Wir werden Sie umgehend informieren und entweder eine Verschiebung des Mietzeitraums vereinbaren oder den Vertrag aufheben. Sie haben Anspruch auf Rückerstattung aller Zahlungen für Leistungen, die aufgrund der Störung nicht erbracht werden konnten.
- Falls der Kunde betroffen ist: Wenn Sie betroffen sind (z.B. weil Ihre Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung offiziell abgesagt wird oder eine sichere Durchführung unmöglich ist), informieren Sie uns bitte schnellstmöglich und legen Sie einen geeigneten Nachweis der Umstände vor. Wir werden dann gemeinsam entweder die Miete auf einen späteren Termin verschieben (sofern gewünscht) oder stornieren. Bei einer Stornierung wegen höherer Gewalt verzichten wir in der Regel auf unsere üblichen Stornogebühren; bereits geleistete Vorauszahlungen oder Kautionen erstatten wir Ihnen vollständig zurück (abzüglich nur etwaiger minimaler Kosten, die bis dahin bereits angefallen und nicht mehr rückholbar sind – solche etwaigen Kosten würden wir Ihnen offenlegen). Wir werden in Notlagen keinesfalls versuchen, daraus Profit zu schlagen.
- Beide Parteien: sind verpflichtet, die Auswirkungen des Ereignisses so gering wie möglich zu halten und in gutem Glauben zusammenzuarbeiten. Beachten Sie, dass gewöhnlich schlechtes Wetter (wie normaler Regen) alleine nicht als höhere Gewalt zählt, sofern es nicht extrem ist (z.B. ein Orkan) oder ein offizieller Notstand ausgerufen wurde. Jeder Fall wird auf Grundlage der geltenden Gesetze und Billigkeit bewertet. Unsere “Force Majeure”-Klausel soll sowohl Sie als auch uns davor schützen, bei echten außergewöhnlichen Ereignissen unfair benachteiligt zu werden (ludwigkamera.de).
Kundenservice und Kontakt
Wir legen großen Wert auf freundlichen, erreichbaren Kundenservice. Wenn Sie Fragen haben, auf ein Problem stoßen oder Unterstützung bezüglich Ihrer Miete oder Rückgabe benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren:
E-Mail: support@lichtwerk.com
Telefon: +49 (0)30-12345678 (Mo–Fr, 10:00–18:00 Uhr)
Während unserer Geschäftszeiten reagieren wir so schnell wie möglich, um etwaige Probleme zu lösen (technische Störungen, Verlängerungsanfragen, Wegbeschreibungen zu unserem Lager etc.). Sollten Sie außerhalb der Geschäftszeiten ein dringendes Problem haben (z.B. einen kritischen Gerätausfall während einer Veranstaltung am Abend oder am Wochenende), stellen wir in Ihren Mietunterlagen eine Notfallnummer zur Verfügung. Wir setzen alles daran, dass Ihre Veranstaltung reibungslos verläuft, und können oft telefonisch bei der Fehlerbehebung helfen oder eine Lösung organisieren.
Wenn Sie uns bezüglich einer laufenden Miete kontaktieren, halten Sie bitte Ihre Vertrags- oder Auftragsnummer bereit, damit wir Ihr Anliegen schnell zuordnen können. Für Absprachen zur Rückgabe oder Verlängerungsanfragen ist uns eine E-Mail aufgrund der schriftlichen Nachvollziehbarkeit lieber; zögern Sie aber nicht anzurufen, wenn es dringend ist.
Weitere Bedingungen und Haftung
Diese Rückgabe- & Erstattungsrichtlinie ist Bestandteil unserer allgemeinen Mietbedingungen. Alle Vermietungen unterliegen zusätzlich unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die jedem Vertrag beiliegen und auf unserer Website verfügbar sind. Mit der Anmietung bei Lichtwerk erkennen Sie diese Bedingungen an. Wir fassen hier einige wichtige Punkte zusammen:
Haftungsbeschränkung (Lichtwerk): Lichtwerk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, und schließt eine Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht aus. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir – sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird – nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten übernehmen wir keine Haftung. Im Klartext: Wir haften für Verluste, die durch unser eindeutiges Verschulden verursacht wurden, leisten jedoch keinen Ersatz für reine Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund geringfügiger Verzögerungen oder kleinerer Probleme, soweit gesetzlich zulässig (ludwigkamera.de). Nichts in dieser Richtlinie schränkt jedoch gesetzliche Ansprüche ein, die Ihnen als Verbraucher zustehen, oder Ihre Rechte nach dem BGB; wir stellen hier lediglich klar, dass wir uns an die üblichen gesetzlichen Haftungsregeln halten (wie sie auch im UWG hinsichtlich Fairness vorgesehen sind).
Freistellung: Sie als Mieter verpflichten sich, Lichtwerk von Ansprüchen Dritter, die aus Ihrer Nutzung der Ausrüstung resultieren, freizustellen und schadlos zu halten, soweit eine Inanspruchnahme nicht auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Das heißt beispielsweise: Wenn Sie das Equipment so einsetzen, dass hierdurch einem Dritten (etwa einer Veranstaltungsstätte oder Person) ein Schaden entsteht und dieser Dritte von uns Ersatz verlangt, stellen Sie uns insofern frei, sofern der Schaden durch Ihr Verhalten oder Ihre Fahrlässigkeit verursacht wurde (ludwigkamera.de). Das bedeutet auch, dass Sie bei der Nutzung alle Gesetze und Sicherheitsvorschriften einhalten müssen (siehe oben). Dies entspricht der üblichen Praxis, wonach die Verantwortung dort liegen soll, wo die Kontrolle über die Mietsache liegt – nämlich beim Mieter während der Nutzung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese Richtlinie sowie alle Mietverträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (lichtwerk.com). Für Kaufleute bzw. Geschäftskunden wird als ausschließlicher Gerichtsstand Berlin, Deutschland vereinbart (lichtwerk.com). Sofern Sie als Verbraucher mieten und Ihren Wohnsitz in der EU haben, genießen Sie zusätzlich den Schutz zwingender Bestimmungen Ihres jeweiligen Heimatlandes aus dem Verbraucherschutzrecht.
Wettbewerbsrecht und Transparenz: Wir halten uns an die Grundsätze des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das klare und transparente Geschäftsbedingungen fordert. Wir bemühen uns, alle Konditionen fair und verständlich zu gestalten. Falls etwas unklar sein sollte, fragen Sie uns bitte – wir helfen gern weiter. Wir betreiben keine irreführenden oder aggressiven Geschäftspraktiken in Bezug auf Rückgaben oder Erstattungen. Unsere Richtlinien sind so ausgearbeitet, dass sie gesetzlichen Standards entsprechen und ehrlich gegenüber unseren Kunden sind.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin gültig. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt (lichtwerk.com).
Rückzahlungen und Erstattungen
Im Folgenden fassen wir der Übersicht halber zusammen, wie Rückzahlungen in verschiedenen Fällen ablaufen:
Kautionsrückzahlungen: Wie im Abschnitt Kaution erwähnt, wird Ihre Sicherheitskaution zurückerstattet, nachdem Sie alle Verpflichtungen erfüllt haben. Barkautionen werden Ihnen bei Rückgabe der Geräte in bar zurückgegeben (sofern keine Probleme vorliegen). Überwiesene oder elektronisch hinterlegte Kautionen werden auf dasselbe Konto zurückgezahlt, von dem sie kamen, normalerweise innerhalb von 5 Werktagen nach der Rückgabe. Sie erhalten den vollen Kautionsbetrag zurück, sofern keine Abzüge für Schäden, Verluste oder offene Beträge nötig sind. Falls Abzüge vorgenommen werden, erklären wir Ihnen diese und zahlen den Restbetrag zurück. Wurde die Kaution zur Begleichung der Mietrechnung verwendet (Verrechnung), wird dies auf Ihrer Rechnung deutlich ausgewiesen, und ein verbleibender Kautionsüberschuss wird Ihnen auf dem vereinbarten Weg erstattet.
Erstattung von Mietgebühren (Vorauszahlungen): Wenn Sie Ihre Mietgebühr im Voraus bezahlt haben (z.B. per Überweisung) und die Miete anschließend storniert oder geändert wird, erstatten wir Ihnen etwaige Beträge, die Ihnen zustehen, zeitnah zurück:
- Stornierung durch Sie: Wir erstatten den vorausgezahlten Betrag abzüglich der anfallenden Stornogebühr (siehe oben Stornierung durch den Kunden für die Prozentsätze). Beispiel: Sie haben 500 € vorausbezahlt und stornieren 15 Tage vor Mietbeginn (50 % Gebühr). Wir würden Ihnen 250 € zurückerstatten (50 % von 500 €) und 250 € als Gebühr einbehalten (lichtwerk.com). Rückzahlungen nach Stornierungen erfolgen typischerweise innerhalb von 5–7 Werktagen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
- Stornierung durch Lichtwerk: Sollte Lichtwerk Ihren Auftrag stornieren müssen (und Sie haben bereits gezahlt), erstatten wir Ihnen 100 % Ihrer Zahlung umgehend zurück (in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen, sobald der Sachverhalt geklärt ist), da in diesem Fall keine Gebühr anfällt, wenn wir aufgrund unseres Verschuldens oder höherer Gewalt absagen.
- Verkürzte Mietdauer: Wird die Mietdauer verkürzt (entweder einvernehmlich oder aufgrund eines Mangels), erstatten wir etwaige Vorauszahlungen für nicht genutzte Miettage anteilig. Dies entspricht § 547 BGB, wonach vorausbezahlte Miete für die Zeit nach Vertragsende zurückzugewähren ist (buergerliches-gesetzbuch.info). Angenommen, Sie haben für 5 Tage bezahlt, aber nur 3 Tage genutzt (und wir haben z.B. wegen eines Mangels den Vertrag vorzeitig beendet), erstatten wir Ihnen die 2 ungenuzten Tage der Mietgebühr.
Rückerstattungen erfolgen möglichst auf demselben Zahlungsweg, den Sie genutzt haben. Bei Banküberweisungen fragen wir ggf. nach Ihrer IBAN/BIC, sofern uns diese nicht vorliegt. Bei PayPal oder anderen elektronischen Zahlungen erstatten wir auf demselben Weg (z.B. PayPal- Gutschrift, wenn darüber gezahlt). Sollte eine andere Methode erforderlich sein, stimmen wir dies mit Ihnen ab.
Erstattung bei mangelhafter Mietsache: Sollte ein Defekt der Ausrüstung (den Sie nicht verursacht haben) Ihre Nutzung wesentlich beeinträchtigt haben und konnten wir nicht rechtzeitig reparieren oder Ersatz stellen, bieten wir Ihnen eine teilweise Erstattung oder Gutschrift für die Miete dieses Geräts an. Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem Mietanteil, der Ihrem Ausfall oder der Unannehmlichkeiten entspricht (gegebenenfalls bis zum vollen Mietpreis des Artikels, falls er unbrauchbar war). Wir handhaben das einzelfallabhängig auf Grundlage von § 536 BGB (Mietminderung bei Sachmängeln) (lichtwerk.com). Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit – melden Sie Probleme bitte sofort, und wir werden unser Möglichstes tun, entweder Ersatz bereitzustellen oder eine angemessene Erstattung zu leisten.
Ablauf und Dauer von Rückzahlungen: Wir bemühen uns, alle Rückzahlungen zügig abzuwickeln. Sobald eine Rückerstattung vereinbart oder ausgelöst wurde, veranlassen wir sie in der Regel innerhalb weniger Werktage. Nach Einleitung gilt:
- Banküberweisungen innerhalb Deutschlands treffen meist in 1–2 Tagen beim Empfänger ein.
- PayPal- oder andere elektronische Rückerstattungen erfolgen oft noch am selben Tag.
- Bar-Erstattungen (bei Transaktionen vor Ort) werden Ihnen unmittelbar vor Ort gegen Quittung ausgehändigt.
Wir bestätigen Ihnen per E-Mail, sobald die Rückzahlung ausgeführt ist, und teilen ggf. Referenznummern oder Transaktionscodes mit.
Nachweis der Rückzahlung: Auf Wunsch können wir Ihnen einen Nachweis der Rücküberweisung zur Verfügung stellen (z.B. einen Screenshot oder Transaktionscode). Bei größeren Erstattungen erstellen wir in der Regel eine Gutschrift für Ihre Unterlagen.
Keine doppelte Berechnung: Wenn eine Kaution zur Deckung von Kosten herangezogen oder mit der Mietforderung verrechnet wurde, stellt dies keine zusätzliche Belastung für Sie dar – es erfolgt lediglich eine Verrechnung. Wir stellen sicher, dass Sie nicht „doppelt“ belastet werden. Beispielsweise: Haben Sie eine Kaution hinterlegt und wir verwenden einen Teil davon zur Begleichung der Mietrechnung, werden wir Sie nicht nochmals bitten, diesen Mietbetrag separat zu zahlen. Wir weisen derartige Verrechnungen in der Abrechnung klar aus.
Wir sind überzeugt, dass diese umfassende Richtlinie alle Aspekte der Anmietung und Rückgabe von Equipment bei Lichtwerk abdeckt – in Einklang mit den Transparenzanforderungen von Google Merchant Center und dem deutschen Recht (insbesondere §§ 535–548 BGB für Mietverträge sowie den Verbraucherschutzgesetzen). Unser Ziel sind Klarheit, Fairness und Transparenz. Wenn irgendetwas unklar ist oder Sie besondere Umstände haben, lassen Sie es uns bitte wissen. Durch die Bereitstellung all dieser Details möchten wir sicherstellen, dass Sie sich gut informiert fühlen und unserem Service vertrauen können.
Vielen Dank, dass Sie Lichtwerk Veranstaltungstechnik für Ihre Veranstaltungstechnik- Bedürfnisse gewählt haben. Wir wissen Ihr Vertrauen zu schätzen und unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Event zum Erfolg zu führen!
– Ihr Lichtwerk-Team